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Verzichtserklärung gegenüber der SPATAC Adventure

Version 1.0.1 vom 05. Februar 2021

Zwecks Nutzung des Geländes der ehemaligen Streitkräfte der Sowjetunion GSSD in Mahlwinkel.

§ 1

Ich bestätige hiermit von jeglichen Schadensanforderungen oder Haftungsansprüchen gegenüber der Veranstalter betreffend der Nutzung und Teilnahme an der Veranstaltung abzusehen.

Ich bin mir im Klaren darüber, dass sich die Teilnehmer beim Betreten der Anlage auf schwieriges und gefährliches Gelände begeben, wobei spezifische und allgemeine Verletzungen nicht ausgeschlossen werden können. Ich erkläre mich darüber hinaus bereit, auf vollkommen eigenes Risiko das Gelände zu nutzen und dem Veranstalter keinerlei Schuld zuweisen werde, die im Zusammenhang mit der genannten Anlage oder deren Betreiber stehen. Ich erkläre mich darüber hinaus mit den damit verbundenen Regeln einverstanden und werde diese einhalten.

Die Teilnahme an Veranstaltungen ist nur zulässig in Verbindung mit einer vom Teilnehmer unterschrieben Verzichtserklärung gegenüber dem Veranstalter.

§ 2

Der Teilnehmer erklärt hiermit:

  • Dass er mindestens 18 Jahre alt ist.
  • Dass er seinen Verzicht gegenüber dem Veranstalter in beiliegender Verzichtserklärung unterschreibt und sich damit einverstanden erklärt.
  • Das vor und während der Nutzung der Anlage, er keine berauschende Mittel (Stoffe, die dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen, Medikamente etc.) zu sich nimmt, die Wahrnehmungsfähigkeit des Teilnehmers, während dem Aufenthalt beeinträchtigen könnten. Ein Verdachtsfall reicht aus, um den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.
  • Die Einhaltung des deutschen Waffengesetzes (WaffG).

§3

Die Veranstaltung auf der Anlage kann durch den Veranstalter oder einer beauftragten Person untersagt werden, wenn der Teilnehmer sich nicht an deren Anordnungen hält, oder gegen die Regeln verstößt.

§4

Der Veranstalter haftet NICHT für Beschädigungen an den vom Teilnehmer mitgebrachten Sachen, wie z.B. Sportgeräte, sonstige Ausrüstungsgegenstände wie Bekleidung usw. insbesondere nicht für körperliche Schäden jeglicher Art!

§5

Der Veranstalter stellt im Event Fahrzeuge zur Verfügung. Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr und der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die beim Führen entstehen können. Des Weiteren haftet der Veranstalter nicht für entstandene Schäden an Fahrzeugen, welche der Teilnehmer mitbringt.

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h.